6. Es sei der Kläger zu verpflichten, die gemeinsamen Kinder C._____, geb. tt.mm. 2009, D._____, geb. tt.mm. 2012, und E._____, geb. tt.mm. 2015, angemessene, indexierte Kinderunterhaltsbeiträge in noch zu beziffernder Höhe zuzüglich allfälliger gesetzlicher oder vertraglicher Kinderzulagen zu leisten, zahlbar jeweils auf den Ersten eines Monats im Voraus an die Beklagte bis zum ordentlichen Abschluss einer Erstausbildung auch über die Volljährigkeit hinaus, solange die Kinder in deren Haushalt leben, keinen anderweitigen Zahlungsempfänger bezeichnen oder eigenständige Ansprüche gegenüber dem Kläger erheben.