Der Kläger sei sodann für berechtigt zu erklären, die gemeinsamen Kinder C._____, geb. tt.mm. 2009, D._____, geb. tt.mm. 2012, und E._____, geb. tt.mm. 2015, jährlich während drei Wochen pro Jahr während den Schulferien auf eigene Kosten mit sich oder zu sich in die Ferien zu nehmen. -4-