" 1. Die am 25. Mai 2007 vor Zivilstandsamt Q._____ geschlossene Ehe der Parteien sei gestützt auf Art. 114 ZGB zu scheiden. 2. Die gemeinsamen Kinder C._____, tt.mm. 2009, D._____, tt.mm. 2012 und E._____, tt.mm. 2015, seien unter Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge der Obhut der Beklagten zu unterstellen und es sei gerichtlich festzustellen, dass der gesetzliche Wohnsitz der Kinder jeweilen deckungsgleich dem Wohnsitz der Beklagten entspricht.