6.3. Die Vorinstanz stellte zunächst die Aktiven und Passiven des Nachlasses fest. Gemäss den unbestritten gebliebenen Feststellungen der Vorinstanz weisen die Passiven folgende Kreditoren auf: «CHF», Mietzinsvorauszahlungen, Rechnungen C._____, Akontozahlungen Nebenkosten, Rückstellung, Mahnspesen, Transferkonto. Daneben sind unter den Passiven weiter ein Darlehen von O._____, transitorische Passiven und verschiedene Hypotheken verzeichnet.