4.4. Die Berufungsklägerin beantragte wie auch bereits vor Vorinstanz die Zuweisung dreier Grundstücke auf Anrechnung an ihren Erbteil und mit Übernahme der darauf lastenden Hypotheken (S-Strasse, Q._____; GB Q._____, Parz. aaa [S-Strasse; GB Q._____, Parz. bbb [G-Strasse]). - 21 - Eventualiter sei letzteres zu verkaufen und der Erlös zu teilen. Ebenso seien die restlichen Liegenschaften zu verkaufen und der Erlös zu teilen.