_, der zufolge der Erblasser verschiedene Überweisungen getätigt habe, u.a. an A._____, damit er seine Praxis aufbauen könne, und an die Berufungsklägerin, damit sie etwas umbauen könne, dabei sei es um Handwerkerrechnungen gegangen. Der Erblasser habe mehrere Sachen vom Paradieshof bezahlt (GA act. 473). Die Berufungsklägerin setzt sich in ihrer Berufung in Bezug auf die Investitionen denn auch mit keinem Wort mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinander, sondern begnügt sich damit, zur Begründung ihrer Berufung auf ihre Duplik zu verweisen. Der der Berufungsklägerin - 16 -