Als Beweis hierfür hat sie zahlreiche Rechnungen ins Recht gelegt (vgl. Duplikbeilage 9). Daraus lässt sich jedoch grösstenteils nicht schliessen, dass die Berufungsklägerin für die entsprechenden Kosten aufgekommen wäre. Im Gegenteil, so ist – wie die Vorinstanz zutreffend feststellt – unter den Belegen auch ein vom Erblasser signierter Zahlungsauftrag an die AA._____ für den Betrag von Fr. 23'862.75 zugunsten eines Bauunternehmens und zulasten des Bankkontos der beiden Erblasser (Duplikbeilage 9/14). Dieser Umstand deckt sich denn auch mit der Aussage des Zeugen BD._____, der zufolge der Erblasser verschiedene Überweisungen getätigt habe, u.a.