Die Berufungsklägerin verweist in ihrer Berufung zur Begründung der angeblichen Leistungen und Investitionen auf ihre Duplik vom 14. Juli 2017, Rz. 18-23, und die entsprechenden Duplikbeilagen 7-9. Darin liess sie zusammengefasst ausführen, sie habe zwecks Erstellung eines Kleintierunterstands Kosten in Gesamthöhe von Fr. 112'431.00, davon Fr. 77'491.45 für Gebäude, Fr. 6'864.25 für die Umgebungsarbeiten, Fr. 56.00 als Baunebenkosten sowie Fr. 28'019.30 für Zusätzliches investiert. Hinzu kämen Eigenleistungen der Berufungsklägerin selbst sowie ihren Freunden. Als Beweis hierfür hat sie zahlreiche Rechnungen ins Recht gelegt (vgl. Duplikbeilage 9).