Schliesslich sei zu berücksichtigen, dass die Berufungsklägerin nicht gratis auf dem Paradieshof gewohnt habe. Sie habe zahlreiche Investitionen in den Hof vorgenommen sowie viele der Bauarbeiten in Eigenleistung getätigt (Berufung S. 13). 3.3. A._____ führt in seiner Berufungsantwort im Wesentlichen aus, die Ausführungen der Vorinstanz seien stichhaltig und korrekt. Die Berufung sei entsprechend abzuweisen (Berufungsantwort A._____ S. 7 f.). F._____ führt in ihrer Berufungsantwort ebenfalls aus, die Vorinstanz habe grundsätzlich korrekt erwogen, weshalb die Berufung abzuweisen sei (Berufungsantwort F._____ S. 7 ff.).