1. Streitgegenstand des Berufungsverfahrens bildet die Ausgleichungspflicht von C._____ und von F._____, die Zuweisung bzw. Versteigerung der sich im Nachlass befindenden Liegenschaften, die nicht dem BGBB unterstehen (Urteilsdispositiv Ziff. 3.1), die ungeteilte Belassung im Nachlass des 40 %- Anteils an der im Gesamteigentum der Erbengemeinschaften H._____ und O._____ stehenden Liegenschaft D._____ in QU._____ (Urteilsdispositiv Ziff. 3.3) sowie eine allfällige Tilgung bzw. Sicherstellung der Schulden der Nachlässe vor Vollzug der Teilung.