a. Die Liegenschaft S-Strasse, Q._____, sei der Beklagten 1 / Berufungsführerin unter Übernahme der Hypothek und im Übrigen in Anrechnung auf ihren Erbanteil zuzuweisen. b. Die Liegenschaft GB Q._____, Parz. aaa (S-Strasse), sei der Beklagten 1 / Berufungsführerin unter Übernahme der Hypothek und im Übrigen in Anrechnung auf ihren Erbanteil zuzuweisen. c. Die Liegenschaft GB Q._____, Parz. bbb (G-Strasse), sei der Beklagten 1 / Berufungsführerin für Fr. 50'000.-- in Anrechnung auf ihren Erbanteil zuzuweisen; eventualiter seien diese Liegenschaft durch den Erbenvertreter M.__