4. 4.1. Der in den Nachlässen vorhandene Hausrat sowie die Wertsachen sind in der Schätzung AO._____ vom 25.02., 25.03., 15.04.2019 aufgelistet (Beilage zur Eingabe M._____ vom 10. Mai 2019 [nachfolgend Schätzung]; vgl. auch Dispositiv Ziff. 1 hiervor betr. Bewertung). Die Gegenstände und Wertsachen sind in der Schätzung nummeriert von 1-373. 4.2. Soweit sich unter dem Hausrat zwei mit C._____ bzw. R._____ angeschriebene Silberbesteckservice befinden, gehen diese ohne Anrechnung an die Beklagte 1 und an die Beklagte 2.