wird die interne Versteigerung unter den Miterben angeordnet. Der Steigerungserlös fällt in die Nachlässe. Die Modalitäten und der Ablauf der Versteigerung werden nach Rechtskraft des Entscheides separat festgelegt. 3.3. Der 40%ige Anteil an der im Gesamteigentum der Erbengemeinschaften Dr. H._____ und O._____ stehenden Liegenschaft D._____, QU._____, (GB QU._____, D._____, QV._____, Verkehrswert, Stand 27.06.2019 Fr. 4'760'000.00, 40% = Fr. 1'904'000.00) bleibt bis zur Liquidation ungeteilt in der Erbengemeinschaft. Die Parteien haben Anspruch auf je den gleichen Liquidationsanteil.