2. Mit Urteil vom 22. November 2021 erkannte das Bezirksgericht Rheinfelden das folgende Urteil: -6- 1. Der für die Prozessparteien massgebliche Nachlass von Dr. H._____, geb. tt.mm.jjjj, gestorben am tt.mm. 2007, und der I._____ geb. L._____, geb. tt.mm.jjjj, gestorben am tt.mm. 2010, beide in Q._____ wohnhaft gewesen, besteht aus folgenden Aktiven und Passiven: