8. Der Anteil zu 40% an der einfachen Gesellschaft zwischen Dr. H._____ und der Erbengemeinschaft O._____ (Anteil Liegenschaft und Gewinn) sei durch den Erbenvertreter zu verkaufen und der Erlös zu teilen. 9. Das Gericht ordne alle anderen Vorkehrungen und Abklärungen an, um die Nachlassteilungen gemäss Rechtsbegehren Ziffer 1. – 8. vorzubereiten und zu gewährleisten. 10. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich 8% MWSt) zulasten des Klägers und der Beklagten 2.