7. Die Teilung der Nachlassliegenschaften sei wie folgt zu vollziehen: a) Die Liegenschaft S-Strasse, Q._____, sei der Beklagten 1 unter Übernahme der Hypothek und im Übrigen in Anrechnung auf ihren Erbanteil zuzuweisen. b) Die Liegenschaft GB Q._____, Parz. aaa (S-Strasse) sei der Beklagten 1 unter Übernahme der Hypothek und im Übrigen in Anrechnung auf ihren Erbanteil zuzuweisen. c) Die Liegenschaft GB Q._____, Parz. bbb sei der Beklagten 1 für Fr. 50'000.00 in Anrechnung auf ihren Erbanteil zuzuweisen; eventualiter sei diese Liegenschaft durch den Erbenvertreter M.__