2. Es seien die Nachlässe des Dr. H._____, geb. tt.mm.jjjj, gestorben am tt.mm.2007, und der I._____ geb. L._____, geb. tt.mm.jjjj, gestorben am tt.mm.2010, zu teilen und es sei festzustellen, dass die Beklagte 2 sowie der Kläger und die Beklagte 1 zu je einem Drittel an diesen Nachlässen berechtigt sind. 3. Es sei – mit Ausnahme der dem BGBB unterstellten Grundstücke – gerichtlich die öffentliche Versteigerung der erblasserischen Grundstücke anzuordnen, soweit sie nicht bereits vorgängig durch die Parteien freihändig verkauft wurden, und der Steigerungserlös in die Nachlässe einzurechnen.