4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten 1 und 2 (zzgl. MWST). 1.3. Mit Klageantwort vom 4. Mai 2016 stellte F._____ folgende Anträge: 1. Es seien die Nachlässe des Dr. H._____, geb. tt.mm.jjjj, gestorben am tt.mm.2007, und der I._____ geb. L._____, geb. tt.mm.jjjj, gestorben am tt.mm.2010, gerichtlich festzustellen. -3- 1.1. Dabei sei die Beklagte 1 insbesondere zu verpflichten, ihre Vorempfänge in Höhe von Fr. 305'000.00 rechnerisch zur Ausgleichung zu bringen, Beweisergebnis ausdrücklich vorbehalten.