2. Mit Entscheid vom 28. August 2023 schrieb das Bezirksgericht Bremgarten das Verfahren als durch Klagerückzug erledigt ab, auferlegte die Entscheidgebühr dem Kläger und sprach der Beklagten eine Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 4'684.95 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu. 3. 3.1. Die Beklagte reichte fristgerecht am 7. September 2023 Beschwerde gegen den ihr am 4. September 2023 zugestellten Entscheid ein und stellte folgende Anträge: " 1. Ziff. 3 des Entscheids des Präsidiums des Familiengerichts Bremgarten vom 28. August 2023 sei aufzuheben und durch folgende Fassung zu ersetzen: