Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Eingabe vom 29. April 2022 reichte der Kläger eine unbegründete Scheidungsklage beim Bezirksgericht Bremgarten ein. 1.2. Die Beklagte erstattete am 11. Mai 2022 eine freiwillige Stellungnahme. 1.3. Am 12. Oktober 2022 fand vor dem Präsidium des Familiengerichts Bremgarten eine Einigungsverhandlung statt. 1.4. Am 23. November 2022 reichte der Kläger eine schriftliche Klagebegründung ein. 1.5. Am 14. März 2023 erstattete die Beklagte die Klageantwort. 1.6. Mit Eingabe vom 7. Juli 2023 zog der Kläger die Scheidungsklage inklusive Antrag um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege zurück.