4.3.5.2. Im vorliegenden Fall war der von den Parteien geschlossene Grundstückkaufvertrag bis zur endgültigen, rechtskräftigen Verweigerung der erforderlichen Bewilligung während über fünf Jahren schwebend ungültig gewesen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C.20/2012, 2C_21/2021 vom 19. November 2021 E. 4.2). Während dieses gesamten Zeitraums betrieb die – als Aktiengesellschaft konstituierte (vgl. Handelsregisterauszug, Klagebei- lage7) – Klägerin auf dem gekauften Grundstück offenbar ein Tierheim.