O., N. 32 der Vorbemerkungen zu Art. 938-940 ZGB und ERNST/ZOGG, a.a.O., N. 26 vor Art. 938-940 ZGB). Erst im Jahre 1929 wurde der kausale Übergang auch von Fahrniseigentum durch eine Änderung der Rechtsprechung (BGE 55 II 302) eingeführt.