3. Die Gerichtskosten bestehen aus: a) der Entscheidgebühr von Fr. 38'083.00 b) den Kosten der Beweisführung von Fr. 12'457.75 c) den Kosten für die Übersetzung von Fr. 0.00 Total Fr. 50'540.75 Die Gerichtskosten werden der Klägerin zu 90 % mit Fr. 45'486.65 auferlegt und mit ihrem Vorschuss von Fr. 25'000.00 sowie Fr. 29.25 Zins Depot Tresorerie verrechnet. Sie hat dem Gericht Fr. 20'457.40 nachzuzahlen.