1.12. Am 19. Juni 2023 erging folgender Entscheid des Bezirksgerichts Laufenburg: " 1. In teilweiser Gutheissung der Klage, wird der Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 193'501.08 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 30. Oktober 2020 zu bezahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann und sie nicht als durch Rückzug erledigt von der Kontrolle abzuschreiben ist.