1.10. An der Hauptverhandlung vom 29. November 2022 vor dem Bezirksgericht Laufenburg wurden K._____, L._____, F._____, M._____ und N._____ als Zeugen sowie die Parteien (für die Klägerin J._____) befragt. Die Parteivertreter hielten ihre Schlussvorträge. 1.11. Mit Verfügung vom 19. Dezember 2022 wurde O._____, P._____ AG, als Sachverständiger für die mit Verfügung vom 4. Juli 2022 angeordneten Verkehrswertschätzung des aufgehobenen Baurechts bestellt. Das entsprechende Gutachten vom 31. Januar 2023 ging am 7. Februar 2023 bei Gericht ein. Die Parteien nahmen dazu mit Eingaben vom 24. Februar 2023 (Beklagter) und 2. März 2023 (Klägerin) Stellung.