das angebliche Ziel des Beklagten – Scheidung vor seinen Ferien – erfüllt. Mit ihrem Revisionsgesuch brachte die Klägerin zwar vor, der Beklagte habe ihr aus den Ferien "erneut" damit gedroht, dass er sie und ihre Töchter umbringen werde, sollte sie "jemandem etwas sagen". An ihrer polizeilichen Einvernahme vom 7. Juni 2022 erwähnte sie diese angebliche Todesdrohung auf die explizite Frage, ob sie vom Beklagten einmal bedroht worden sei, allerdings nicht, sondern nur Drohungen im Juni 2022 (Beilage 2 zur Stellungnahme vom 4. November 2022, S. 5 f., Frage 20 und 25).