Anlässlich der gerichtlichen Anhörung habe die Klägerin geäussert, dass sie Angst habe, bedroht werde und daher auch keine gemeinsame Wohnsituation mit dem Beklagten mehr gewollt habe. Der Beklagte habe der Klägerin vor der gerichtlichen Anhörung mitgeteilt, dass er im Anschluss an die Anhörung als geschiedener Mann in die Ferien wolle und sie vernichten werde, wenn sie mit der Scheidung nicht einverstanden sei. Aus den Ferien habe der Beklagte der Klägerin erneut damit gedroht, dass er sie und ihre Töchter umbringen werde, solle sie jemandem etwas sagen. Der Beklagte habe sich ausserdem anlässlich der Anhörung direkt neben die Klägerin gesetzt.