" 3. Nachehelicher Unterhalt 3.1 Der Gesuchsteller verpflichtet sich, an den Unterhalt (inkl. Vorsorgeunterhalt) der Gesuchstellerin ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis zum Verkauf der ehelichen Liegenschaft, längstens aber bis zum 31.08.2024, monatlich vorschüssig CHF 1'000.00 zu bezahlen. 3.2 Lebt die Gesuchstellerin während mehr als 6 Monaten ab Rechtskraft der Ehescheidung mir einer anderen erwachsenen Person, mit Ausnahme der gemeinsamen Tochter […] zusammen, so reduziert sich die Pflicht zur Bezahlung von Unterhaltsbeiträgen für die weitere Dauer des Zusammenlebens im Umfang von CHF 500.00.