Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Im Jahre 2021 fand vor dem Bezirksgericht Lenzburg zwischen den Parteien das Scheidungsverfahren statt (aaa). Mit Entscheid vom 27. September 2021 schied der Gerichtspräsident in Gutheissung ihres gemeinsamen Scheidungsbegehrens die Ehe der Parteien (Dispositiv-Ziffer 1) und erhob in Dispositiv-Ziffer 2 die von den Parteien unterzeichnete Konvention vom 30. April 2021 betreffend die Nebenfolgen zum Urteil. Weiter wurde das BVG-Splitting verfügt (Dispositiv-Ziffer 4). Hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts lautete die Konvention – nach Anpassung anlässlich der Verhandlung vom 27. September 2021 – wie folgt: