__ dem Kläger erteilte und mit Spezialvollmachten kombinierte Generalvollmacht sei zwar gültig, weil keine Hinweise für eine die Handlungsfähigkeit von C._____ erheblich einschränkende kognitive Störung im Unterzeichnungszeitpunkt (2008) vorlägen; jedoch sei den Spezialvollmachten keine nach dem französischen Recht nötige spezielle Ermächtigung zur Führung von Prozessen zu entnehmen, sodass der Kläger über keine ausreichende Vollmacht zur Einleitung des vorliegenden Prozesses verfügt habe. - 13 -