1.6. Am 19. Oktober 2022 ging ein mit Verfügung der Gerichtspräsidentin vom 18. Juli 2022 beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung, Lausanne (ISDC) eingeholtes Gutachten ein. Der Beklagte nahm dazu mit Eingabe vom 16. November 2022 Stellung, während der Kläger mit Schreiben vom 12. Januar 2023 auf eine Stellungnahme zum Gutachten "einstweilen" verzichtete. -3- 1.7. Am 27. April 2023 fällte das Bezirksgericht Bremgarten den folgenden Zwischenentscheid: " 1. 1.1. Auf die Klage wird eingetreten.