Eigentümer des Grundstücks Liegenschaft Q._____ / aaa ins Grundbuch eingetragen worden ist, und keine der Parteien behauptet, der Beklagte habe das entsprechende Zahlungsversprechen nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist bis am 24. Januar 2020 vorgelegt, ist davon auszugehen, dass spätestens an diesem Tag der Kaufvertrag wirksam geworden ist.