vember 2019 zwischen C._____ und dem Beklagten geschlossenen Kaufvertrags, namentlich an die Pflicht, ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen beizubringen, gebunden. Bei den vertraglich ausdrücklich als Suspensivbedingungen definierten Bedingungen für die Gültigkeit des Kaufvertrags, sei dies die nachträgliche Vorlage des Zahlungsversprechens oder der Abschluss eines bzw. die gleichzeitige Grundbuchanmeldung mit einem anderen Kaufvertrag, handelt es sich um eine durchaus auch für die Willensbildung betreffend Ausübung des Vorkaufsrechts wesentliche Vertragsbestimmung, zumal die entsprechende Vereinbarung und namentlich die Ausgestaltung als Suspensivbedingungen einerseits