Darin haben der Beklagte und C._____ unter anderem als Suspensivbedingung vereinbart, dass der Beklagte bis spätestens am 24. Januar 2020 ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen im Umfang des Kaufpreises von Fr. 151'405.00 vorzulegen habe (act. 28; Klagebeilage 10, Ziff. V). Mit Schreiben vom 8. April 2020 an C._____ übte der Kläger das Pächtervorkaufsrecht aus und legte diesem ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen über den Betrag von Fr. 78'037.00 bei (vgl. act. 6; Klagebeilage 13).