Das gesetzliche Vorkaufsrecht verlangt nach umfassender Information über sämtliche Rechte und Pflichten, die den Berechtigten im Falle der Ausübung treffen. Die Kenntnisnahme des Inhalts umfasst jene Teile des Veräusserungsvertrags, die für die uneingeschränkte Willensbildung des Berechtigen conditio sine qua non sind bzw. für seinen Ausübungsentschluss bedeutsam sind bzw. wesentlich sein können (BGE 83 II 517 E. 2; BRÜCKNER, Der Grundstückkauf: Vorkaufsvertrag, Kaufsrechtsvertrag, Begründung von Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechten, in: Der Grundstückkauf, 2. Aufl., Bern 2001, § 10 Verwandte