act. 27). Der Beklagte bringt indessen mit Berufung vor, die Vorinstanz habe hinsichtlich der Voraussetzung eines landwirtschaftlichen Gewerbes die Substanzierungs- und Beweislastregeln verletzt und sei deshalb zu Unrecht davon ausgegangen, dass der Kläger Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes sei (vgl. Berufungsantwort Rz. 11.5).