2.3.3. Am 19. September 2022 fand die vorinstanzliche Verhandlung mit Augenschein, Befragung von D._____ als Zeugen und der Parteien sowie ersten und zweiten Schlussvorträgen statt. 2.3.4. Mit Verfügung vom 5. Oktober 2022 wurde auf die Zeugenbefragung von C._____ verzichtet. 2.4. Mit begründetem Entscheid vom 20. März 2023 wies das Bezirksgericht Laufenburg die Klage unter Kosten- und Entschädigungsfolgen ab. -4-