aaa zuzusprechen, der Pachtgegenstand samt grundbuchlicher Bereinigung mit seinem Grundstück Liegenschaft Q._____ / bbb zu vereinigen und das Grundbuchamt Q._____ betreffend grundbuchlichen Vollzug entsprechend anzuweisen sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.2. Mit Klageantwort des Beklagten vor dem Parteiwechsel vom 14. Dezember 2020, Duplik vom 12. April 2021 und Eingabe vom 6. September 2021 beantragte der Beklagte (damals noch C._____) die Abweisung der Klage, soweit auf diese einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Klägers. -3-