Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Der Kläger (und Berufungskläger) ist Pächter einer Teilfläche des Grundstücks LIG Q._____ / aaa in der Gemeinde Q._____. Verpächter und vormals Beklagter im vorliegenden Prozess war gemäss schriftlichem Pachtvertrag vom 26. bzw. 28. Februar 1997 C._____. Letzterer hat das Grundstück Liegenschaft Q._____ / aaa samt der vom Kläger gepachteten Fläche mit Kaufvertrag vom 28. November 2019 an B._____ verkauft, welcher am 7. Juni 2022 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde und in der Folge für C._____ als Verpächter und Beklagter (und nachfolgend Berufungsbeklagter) in den Prozess eintrat.