3.2. In ihrer Beschwerde machen die Beklagten zusammenfassend geltend, sie hätten am 23. März 2020 beim Bezirksgericht Zofingen um Erstellung eines öffentlichen Inventars ersucht. Der Abschluss dieses Vorgangs sei mehrmals durch die Gemeinde R. hinausgezögert worden. Das Inventar sei erst am 13. März 2023 gerichtlich genehmigt worden. Nur wegen der sträflichen Versäumnisse und Verzögerungen seitens der für das öffentliche Inventar zuständigen Amtsstelle hätten die Beklagten bereits am 29. November 2021 und somit vor Vorliegen des endgültigen Inventars die Erbausschlagung erklärt, obwohl sie dies erst nach Vorliegen des Inventars hätten tun müssen.