2.2. Die Klägerin bringt in ihrer Beschwerdeantwort (vgl. Ziff. III) diesbezüglich vor, die Beschwerde sei nur mit "bizarr anmutenden" Unterschriften "[…] a.R." und "[…] a.R." unterzeichnet worden. Daneben sei ein dem Rechtsvertreter der Klägerin fremdes Siegel platziert worden. Gemäss Auskunft des damaligen Rechtsvertreters der Beklagten seien diese mehrmals auf -5-