" 1. Das vorliegende Verfahren sei bis zum Vorliegen eines Gutachtens im Verfahren der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, […] zu sistieren und der Klägerin eine Nachfrist zur Stellungnahme einzuräumen. 2. Eventualiter sei festzustellen, dass die in Q. errichtete letztwillige Verfügung vom 24. September 2019 von E., verstorben am […]. Dezember 2019, nichtig ist.