Bereits im vorinstanzlichen Verfahren hat C._____ mehrmals gegenüber der Gerichtspräsidentin und auch gegenüber weiteren involvierten Fachpersonen den Wunsch geäussert, bei seinem Vater zu leben (act. 66 f., 153, 328, 334, 410). Mittlerweile ist C._____ zehn Jahre alt und lebt seit fast einem Jahr beim Kläger. Er konnte sich dadurch ein realistisches Bild über seinen Alltag bei diesem verschaffen. Sein Wunsch, beim Vater zu leben, erweist sich unter diesen Umständen als stabil und eindeutig.