2.1. C._____ lebt unbestrittenermassen seit dem 12. Februar 2023 beim Kläger in Q._____. Das Obergericht hat C._____ am 29. November 2023 persönlich angehört und konnte einen Eindruck über seine aktuelle Situation und seine Wünsche gewinnen. Dabei hat sich gezeigt, dass C._____ sich in Q._____ bestens eingelebt hat und er weiterhin bei seinem Vater leben möchte. C._____ hat lebhaft und freudig von seinem Alltag beim Vater, der Schule und seinem Hobby dem Fussballspielen erzählt. So frühstücke er zusammen mit seinem Vater und gehe meistens auch mit ihm zur Schule, da sie fast denselben Weg hätten.