3.2. Mit Berufungsantwort vom 5. Juli 2023 beantragte der Kläger die vollumfängliche Abweisung der Berufung unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten und ersuchte um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 3.3. Mit Eingabe vom 26. Juli 2023 reichte der Kläger angebotene Unterlagen nach. 3.4. Am 15. September 2023 reichte die Beklagte eine freigestellte Stellungnahme ein. 3.5. Am 28. September 2023 reichte der Kläger eine freigestellte Stellungnahme ein. 3.6. Am 29. November 2023 fand eine Kinderanhörung von C._____ durch den Instruktionsrichter statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: