7. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 6'000.00 für den begründeten Entscheid, den Kosten für die Vertretung des Sohnes in der Höhe von Fr. 5'324.70 (inkl. Fr. 380.70 MWSt), den Kosten für die Übersetzung, den Zeugenentschädigungen und weiteren Auslagen von Fr. 1'094.40, den Kosten für das Gutachten von Fr. 19'386.00, gesamthaft von Fr. 31'805.10, werden den Parteien je hälftig mit Fr. 15'902.55 auferlegt.