Neuer Unterhaltsbeitrag = ursprüngl. Unterhaltsbeitrag x neuer Index vom November des Vorjahres ursprünglicher Indexstand vom September 2022, Stand 104.6 Punkte 2.5. Die Erziehungsgutschriften für den Sohn C._____ werden gesamthaft dem Kläger angerechnet. [2.6. …] 2.7. wird ersatzlos aufgehoben [2.8. …] 2. Die bestehende Erziehungs-/Besuchsrechtsbeistandschaft (bestätigt mit Scheidungsurteil vom 1. Dezember 2016 der Abteilung 2 des Bezirksgerichts Luzern) für das Kind C._____ wird weitergeführt.