Gegenstand Abänderung Scheidungsurteil -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Urteil des Bezirksgerichts Luzern vom 1. Dezember 2016 wurde die Ehe der Parteien geschieden. Die elterliche Sorge über den gemeinsamen Sohn C._____, geboren am tt.mm.2013, wurde den Parteien gemeinsam belassen, wobei die Obhut der Beklagten zugeteilt, dem Kläger ein gerichtsübliches Besuchsrecht eingeräumt und er zur Zahlung von Kindesunterhaltsbeiträgen verpflichtet wurde.