Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. In Bezug auf die Rückweisung führte das Bundesgericht lediglich aus, in teilweiser Aufhebung der Ziffern 3 und 4 des Urteils des Obergerichts vom 13. September 2021 werde die Neuverlegung der Kosten des Berufungsverfahrens entsprechend dem Ausgang des bundesgerichtlichen Verfahrens dem Obergericht übertragen (Urteil des Bundesgerichts 5A_901/2021 vom 15. Dezember 2022, E. 3.5 und 4.1). Bei der Neuverlegung der Kosten des Berufungsverfahrens ist somit zu berücksichtigen, dass der Klägerin in güterrechtlicher Hinsicht Fr. 43'011.65 zugesprochen worden sind.