2.5.2. Der Vater wird verpflichtet, der Mutter ab Rechtskraft des Scheidungsurteils an den Unterhalt der Tochter D. monatlich jeweils im Voraus einen Beitrag von Fr. 810.00 bis zur Volljährigkeit bzw. zum Abschluss der Erstausbildung, zuzüglich jeweilige Kinder- bzw. Ausbildungszulage zu bezahlen. Zurzeit bezieht die Mutter die Kinderzulage für die Tochter D.. […] 3. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis 31. Juli 2021 gestützt auf Art. 125 ZGB monatlich jeweils im Voraus einen nachehelichen Unterhaltsbetrag von Fr. 180.00 zu zahlen. […]